Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-222/18VIPA Kereskedelmi és Szolgáltató Kft. v Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet
- Entschieden
- 2019-09-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:751
- CELEX
- 62018CJ0222
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Richtlinie 2011/24/EU – Art. 3 Buchst. k und Art. 11 Abs. 1 – Verschreibung – Begriff – Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat von einer befugten Person ausgestellten Verschreibung – Voraussetzungen – Freier Warenverkehr – Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen – Art. 35 und 36 AEUV – Beschränkung der Abgabe von der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegenden Arzneimitteln durch eine Apotheke – In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Bestellschein – Rechtfertigung – Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 81 Abs. 2 – Arzneimittelversorgung der Bevölkerung eines Mitgliedstaats.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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