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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-222/18VIPA Kereskedelmi és Szolgáltató Kft. v Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet

Entschieden
2019-09-18
ECLI
ECLI:EU:C:2019:751
CELEX
62018CJ0222
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Richtlinie 2011/24/EU – Art. 3 Buchst. k und Art. 11 Abs. 1 – Verschreibung – Begriff – Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat von einer befugten Person ausgestellten Verschreibung – Voraussetzungen – Freier Warenverkehr – Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen – Art. 35 und 36 AEUV – Beschränkung der Abgabe von der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegenden Arzneimitteln durch eine Apotheke – In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Bestellschein – Rechtfertigung – Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 81 Abs. 2 – Arzneimittelversorgung der Bevölkerung eines Mitgliedstaats.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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