Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-222/07Unión de Televisiones Comerciales Asociadas (UTECA) v Administración General del Estado

Entschieden
2009-03-05
ECLI
ECLI:EU:C:2009:124
CELEX
62007CJ0222
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten - Art. 87 EG - Staatliche Beihilfe - Richtlinie 89/552/EWG - Ausübung der Fernsehtätigkeit - Verpflichtung von Fernsehveranstaltern, einen Teil ihrer Betriebseinnahmen auf die Vorfinanzierung von europäischen Spiel- und Fernsehfilmen zu verwenden, wobei 60 % dieser Finanzierung für die Produktion von Werken bestimmt sind, deren Originalsprache eine der Amtssprachen des Königreichs Spanien ist und die mehrheitlich von der spanischen Filmindustrie produziert werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung