Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-222/01British American Tobacco Manufacturing BV v Hauptzollamt Krefeld
- Entschieden
- 2004-04-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2004:250
- CELEX
- 62001CJ0222
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Freier Warenverkehr - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Vorübergehende Entfernung der Versand- und Frachtpapiere - Bruch des Zollverschlusses und teilweise Entladung der Ware - Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung - Entstehung einer Einfuhrzollschuld - Unerkannte Anwesenheit verdeckter, für die Zollbehörden tätiger Ermittler - Den Erlass oder die Erstattung der Einfuhrabgaben rechtfertigende besondere Umstände - Haftung des Hauptverpflichteten im Fall einer betrügerischen Absicht oder eines offensichtlich fahrlässigen Verhaltens von Personen, deren sich der Hauptverpflichtete bedient.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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