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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-222/01British American Tobacco Manufacturing BV v Hauptzollamt Krefeld

Entschieden
2004-04-29
ECLI
ECLI:EU:C:2004:250
CELEX
62001CJ0222
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Freier Warenverkehr - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Vorübergehende Entfernung der Versand- und Frachtpapiere - Bruch des Zollverschlusses und teilweise Entladung der Ware - Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung - Entstehung einer Einfuhrzollschuld - Unerkannte Anwesenheit verdeckter, für die Zollbehörden tätiger Ermittler - Den Erlass oder die Erstattung der Einfuhrabgaben rechtfertigende besondere Umstände - Haftung des Hauptverpflichteten im Fall einer betrügerischen Absicht oder eines offensichtlich fahrlässigen Verhaltens von Personen, deren sich der Hauptverpflichtete bedient.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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