Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-221/18 PÉlectricité de France (EDF) v European Commission
- Entschieden
- 2018-12-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:1009
- CELEX
- 62018CO0221
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Erster Beschluss der Europäischen Kommission – Mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfemaßnahme – Nichtigerklärung durch das Gericht der Europäischen Union – Bestätigung durch den Gerichtshof der Europäischen Union – Zweiter Beschluss der Kommission – Mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfemaßnahme – Abweisung der Nichtigkeitsklage – Art. 266 AEUV – Verletzung der Rechtskraft des ersten Urteils des Gerichts – Verfälschung von Beweisen – Verkennung der Pflichten der Kommission, eine sorgfältige und unvoreingenommene Untersuchung durchzuführen, durch das Gericht – Begründungsmangel – Einstufung der Maßnahme – Neue Beihilfe oder bestehende Beihilfe.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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