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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑221/12Belgacom NV v Interkommunale voor Teledistributie van het Gewest Antwerpen (INTEGAN) and Others

Entschieden
2013-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2013:736
CELEX
62012CJ0221
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot – Transparenzpflicht – Geltungsbereich – Vereinbarung zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts eines Mitgliedstaats und einem Unternehmen dieses Mitgliedstaats – Von diesen Körperschaften vorgenommene Übertragung ihrer Fernsehdienste und, für eine bestimmte Dauer, des ausschließlichen Rechts auf Nutzung ihrer Kabelnetze auf ein Unternehmen dieses Mitgliedstaats – Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers dieses Mitgliedstaats, sich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats auf die Art. 49 AEUV und 56 AEUV zu berufen – Keine Ausschreibung – Rechtfertigung – Bestehen einer älteren Vereinbarung – Vergleich zur Beendigung eines Rechtsstreits über die Auslegung dieser Vereinbarung – Gefahr der Wertminderung der übertragenen Tätigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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