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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑221/10 PArtegodan GmbH v European Commission

Entschieden
2012-04-19
ECLI
ECLI:EU:C:2012:216
CELEX
62010CJ0221
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 288 Abs. 2 EG – Außervertragliche Haftung der Union – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Entscheidung über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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