Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-220/24Regia Autonomă Aeroportul Internaţional 'Avram Iancu' Cluj v Consiliul Concurenţei
- Entschieden
- 2025-02-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:124
- CELEX
- 62024CJ0220
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Richtlinie 96/67/EG – Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Europäischen Union – Art. 1 – Geltungsbereich – Flughäfen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von weniger als zwei Millionen Fluggästen – Verweigerung des Zugangs zur Flughafeninfrastruktur an einem solchen Flughafen – Art. 6 – Drittabfertigung – Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln – Art. 102 AEUV.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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