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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-220/23R. sp. z o.o. v Prezes Urzędu Regulacji Energetyki

Entschieden
2024-01-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:34
CELEX
62023CO0220
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Beihilfen für erneuerbare Energien – Pflicht zur Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe – Vorherige Anmeldung der Beihilfe – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Möglichkeit, wegen eines vor dieser Anmeldung begangenen Verstoßes gegen die Versorgungspflicht eine Geldbuße zu verhängen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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