Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-22/22T. S.A. v Przewodniczący Krajowej Rady Radiofonii i Telewizji
- Entschieden
- 2024-04-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:313
- CELEX
- 62022CO0022
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Izba Kontroli Nadzwyczajnej i Spraw Publicznych (Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten) des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) – Vorabentscheidungsersuchen eines Spruchkörpers, der kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht ist – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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