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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-219/15Elisabeth Schmitt v TÜV Rheinland LGA Products GmbH

Entschieden
2017-02-16
ECLI
ECLI:EU:C:2017:128
CELEX
62015CJ0219
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Industriepolitik – Richtlinie 93/42/EWG – Konformitätsprüfung von Medizinprodukten – Vom Hersteller beauftragte benannte Stelle – Pflichten dieser Stelle – Fehlerhafte Brustimplantate – Herstellung unter Verwendung von Silikon – Haftung der benannten Stelle.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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