Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑219/12Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr v Unabhängiger Finanzsenat Außenstelle Linz
- Entschieden
- 2013-06-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:413
- CELEX
- 62012CJ0219
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 4 Abs. 1 und 2 – Begriff ‚wirtschaftliche Tätigkeiten‘ – Vorsteuerabzug – Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses – Lieferung an das Netz – Entgelt – Stromerzeugung, die geringer ist als der Verbrauch.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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