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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-218/24Felicísima v Iberia Líneas Aéreas de España SA Operadora Unipersonal and IATA España SLU

Entschieden
2025-10-16
ECLI
ECLI:EU:C:2025:794
CELEX
62024CJ0218
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 2 – Begriff ‚Reisegepäck‘ – Art. 22 Abs. 2 – Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Verlust von Reisegepäck – Verlust des Haustiers eines Reisenden – Ersatz des immateriellen Schadens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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