Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-218/24Felicísima v Iberia Líneas Aéreas de España SA Operadora Unipersonal and IATA España SLU
- Entschieden
- 2025-10-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:794
- CELEX
- 62024CJ0218
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 2 – Begriff ‚Reisegepäck‘ – Art. 22 Abs. 2 – Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Verlust von Reisegepäck – Verlust des Haustiers eines Reisenden – Ersatz des immateriellen Schadens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht