Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-217/24 PTO v European Environment Agency (EEA)
- Entschieden
- 2024-07-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:632
- CELEX
- 62024CO0217
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beamte – Vertragsbedienstete – Dienstbezüge – Einrichtungsbeihilfe – Durchführung eines Urteils des Gerichts – Nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung – Im Zusammenhang mit einer gütlichen Beilegung eingegangene bedingte Verpflichtung – Art. 90 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Antrag auf Zahlung einer Einrichtungsbeihilfe – Unzulässigkeit – Verfälschung von Tatsachen – Offensichtliche Beurteilungsfehler – Verletzung der Begründungspflicht – Verstoß gegen Art. 24 Abs. 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und Art. 5 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts – Fehlen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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