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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-217/24 PTO v European Environment Agency (EEA)

Entschieden
2024-07-23
ECLI
ECLI:EU:C:2024:632
CELEX
62024CO0217
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beamte – Vertragsbedienstete – Dienstbezüge – Einrichtungsbeihilfe – Durchführung eines Urteils des Gerichts – Nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung – Im Zusammenhang mit einer gütlichen Beilegung eingegangene bedingte Verpflichtung – Art. 90 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Antrag auf Zahlung einer Einrichtungsbeihilfe – Unzulässigkeit – Verfälschung von Tatsachen – Offensichtliche Beurteilungsfehler – Verletzung der Begründungspflicht – Verstoß gegen Art. 24 Abs. 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und Art. 5 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts – Fehlen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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