Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-217/23Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl v A N
- Entschieden
- 2025-03-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:218
- CELEX
- 62023CJ0217
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Richtlinie 2011/95/EU – Voraussetzungen, die Drittstaatsangehörige für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen müssen – Art. 2 Buchst. d – Verfolgungsgründe – Art. 10 Abs. 1 Buchst. d – Begriff der ‚Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe‘ – Voraussetzung, dass die Gruppe im Herkunftsland von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird – Voraussetzungen für subsidiären Schutz – Art. 2 Buchst. f – Begriff ‚ernsthafter Schaden‘ – Art. 15 Buchst. a und b – Personen, die der gleichen Familie angehören und aufgrund der Familienzugehörigkeit von einer Blutfehde betroffen sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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