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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-217/23Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl v A N

Entschieden
2025-03-27
ECLI
ECLI:EU:C:2025:218
CELEX
62023CJ0217
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Richtlinie 2011/95/EU – Voraussetzungen, die Drittstaatsangehörige für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen müssen – Art. 2 Buchst. d – Verfolgungsgründe – Art. 10 Abs. 1 Buchst. d – Begriff der ‚Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe‘ – Voraussetzung, dass die Gruppe im Herkunftsland von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird – Voraussetzungen für subsidiären Schutz – Art. 2 Buchst. f – Begriff ‚ernsthafter Schaden‘ – Art. 15 Buchst. a und b – Personen, die der gleichen Familie angehören und aufgrund der Familienzugehörigkeit von einer Blutfehde betroffen sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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