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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-216/25ZN v GSP Offshore SRL

Entschieden
2026-06-11
ECLI
ECLI:EU:C:2026:483
CELEX
62025CJ0216
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Unternehmensübergang – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer – Richtlinie 2001/23/EG – Art. 3 Abs. 1 – Übergang der Verpflichtungen aus einem zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs bestehenden Arbeitsvertrag auf den Erwerber – Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers und des Erwerbers vorzusehen – Art. 8 – Anwendung nationaler Vorschriften, die für die Arbeitnehmer günstiger sind – Übergang der Verpflichtung zur Erfüllung von vom Veräußerer nicht befriedigten Arbeitsentgeltansprüchen – Möglichkeit, eine nationale Bestimmung anzuwenden, die den Übergang einer Verpflichtung von der Zustimmung des Gläubigers abhängig macht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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