Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-216/22A. A. v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2024-02-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:122
- CELEX
- 62022CJ0216
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. d und Art. 40 Abs. 2 und 3 – Folgeantrag – Voraussetzungen für die Ablehnung eines solchen Antrags als unzulässig – Wendung ,neue Umstände oder Erkenntnisse‘ – Urteil des Gerichtshofs zu einer Frage der Auslegung des Unionsrechts – Art. 46 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Zuständigkeit des nationalen Gerichts für die Entscheidung über einen solchen Antrag in der Sache im Fall der Rechtswidrigkeit der Entscheidung, einen Antrag als unzulässig abzulehnen – Verfahrensgarantien – Art. 14 Abs. 2.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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