Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-216/22A. A. v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2024-02-08
ECLI
ECLI:EU:C:2024:122
CELEX
62022CJ0216
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. d und Art. 40 Abs. 2 und 3 – Folgeantrag – Voraussetzungen für die Ablehnung eines solchen Antrags als unzulässig – Wendung ,neue Umstände oder Erkenntnisse‘ – Urteil des Gerichtshofs zu einer Frage der Auslegung des Unionsrechts – Art. 46 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Zuständigkeit des nationalen Gerichts für die Entscheidung über einen solchen Antrag in der Sache im Fall der Rechtswidrigkeit der Entscheidung, einen Antrag als unzulässig abzulehnen – Verfahrensgarantien – Art. 14 Abs. 2.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung