Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-216/19WQ v Land Berlin
- Entschieden
- 2020-12-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:1046
- CELEX
- 62019CJ0216
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik – Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 – Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen – Basisprämienregelung – Art. 24 Abs. 2 Satz 1 – Begriff der ,beihilfefähigen Hektarflächen, die dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen‘ – Unrechtmäßige Bewirtschaftung der betreffenden Fläche durch einen Dritten – Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii – Antrag auf Aktivierung von Zahlungsansprüchen für eine Aufforstungsfläche – Begriff ,Fläche, für die im Jahr 2008 Anspruch auf Zahlungen bestand‘ – Betriebsprämienregelung oder einheitliche Flächenzahlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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