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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-216/19WQ v Land Berlin

Entschieden
2020-12-17
ECLI
ECLI:EU:C:2020:1046
CELEX
62019CJ0216
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik – Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 – Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen – Basisprämienregelung – Art. 24 Abs. 2 Satz 1 – Begriff der ,beihilfefähigen Hektarflächen, die dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen‘ – Unrechtmäßige Bewirtschaftung der betreffenden Fläche durch einen Dritten – Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii – Antrag auf Aktivierung von Zahlungsansprüchen für eine Aufforstungsfläche – Begriff ,Fläche, für die im Jahr 2008 Anspruch auf Zahlungen bestand‘ – Betriebsprämienregelung oder einheitliche Flächenzahlung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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