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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-216/01Budéjovický Budvar, národní podnik v Rudolf Ammersin GmbH

Entschieden
2003-11-18
ECLI
ECLI:EU:C:2003:618
CELEX
62001CJ0216
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Bilateraler Vertrag zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland zum Schutz von geografischen Herkunftsangaben des Drittlands - Artikel 28 EG und 30 EG - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Artikel 307 EG - Staatennachfolge in Verträge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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