Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-215/19Proceedings brought by Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö
- Entschieden
- 2020-07-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:518
- CELEX
- 62019CJ0215
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Dienstleistungen – Art. 135 Abs. 1 Buchst. l – Befreiung von der Mehrwertsteuer – Vermietung von Grundstücken – Begriff ‚Grundstück‘ – Nichteinbeziehung – Art. 47 – Ort des steuerbaren Umsatzes – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 – Art. 13b und 31a – Geräteschränke – Hostingdienste in einem Rechenzentrum.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht