Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-215/17Nova Kreditna Banka Maribor d.d. v Republika Slovenija

Entschieden
2018-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2018:901
CELEX
62017CJ0215
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Richtlinie 2003/98/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. c dritter Gedankenstrich – Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – Offenlegung durch Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Art. 432 Abs. 2 – Ausnahmen von der Offenlegungspflicht – Als Geschäftsgeheimnis oder als vertraulich eingestufte Geschäftsinformationen – Anwendbarkeit – Kreditinstitute, die mehrheitlich dem Staat gehören – Nationale Rechtsvorschriften, die den öffentlichen Charakter bestimmter Geschäftsinformationen im Besitz dieser Institute vorsehen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung