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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-213/22Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas, IP v CS

Entschieden
2023-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2023:904
CELEX
62022CJ0213
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik – Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung ‚Garantie‘ – Gemeinschaftliche Beihilferegelung für Aufforstungsmaßnahmen in der Landwirtschaft – Verordnung (EWG) Nr. 2080/92 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c – Beihilferegelung – Pflegeprämien und Prämien zum Ausgleich von Einkommensverlusten – Voraussetzungen für die Gewährung – Nationale Regelung, die das Erfordernis einer Mindestdichte von Parzellenwiederaufforstungen vorsieht – Nichterfüllen des Erfordernisses aus einem dem Begünstigten nicht zurechenbaren Grund – Verpflichtung zur Rückzahlung der Beihilfe – Höhere Gewalt – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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