Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-213/19European Commission v United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland
- Entschieden
- 2022-03-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:167
- CELEX
- 62019CJ0213
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 4 Abs. 3 EUV – Art. 310 Abs. 6 und Art. 325 AEUV – Eigenmittel – Zölle – Mehrwertsteuer – Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Effektivitätsgrundsatz – Pflicht der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Eigenmittel zur Verfügung zu stellen – Finanzielle Haftung der Mitgliedstaaten im Fall von Verlusten an Eigenmitteln – Einfuhren von Textilien und Schuhen aus China – Systematischer Betrug in großem Umfang – Organisierte Kriminalität – Schmuggler – Zollwert – Unterbewertung – Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer – Fehlen systematischer, auf einer Risikoanalyse beruhender Zollkontrollen vor der Freigabe der betreffenden Waren – Fehlen systematischer Stellung von Sicherheiten – Methode zur Schätzung der Verluste an traditionellen Eigenmitteln bei Einfuhren mit einem erheblichen Risiko der Unterbewertung – Statistische Methode, die auf den Durchschnittspreisen auf Unionsebene beruht – Zulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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