Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-213/17X v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
- Entschieden
- 2018-07-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:538
- CELEX
- 62017CJ0213
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 17, 18, 23 und 24 – Vorhergehendes, in einem anderen Mitgliedstaat laufendes Verfahren des internationaler Schutzes – Neuer Antrag in einem anderen Mitgliedstaat – Fehlen eines fristgerechten Wiederaufnahmegesuchs – Übergabe der betreffenden Person zur Strafverfolgung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht