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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-212/08Zeturf Ltd v Premier ministre

Entschieden
2011-06-30
ECLI
ECLI:EU:C:2011:437
CELEX
62008CJ0212
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Ausschließlichkeitsregelung für die Verwaltung von Pferdewetten außerhalb der Rennplätze - Art. 49 EG - Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses - Ziele der Bekämpfung von Spielsucht und betrügerischen und kriminellen Aktivitäten sowie des Beitrags zur Entwicklung des ländlichen Raums - Verhältnismäßigkeit - Restriktive Maßnahme, die darauf gerichtet sein muss, in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern und die Glücksspieltätigkeit einzuschränken - Wirtschaftsteilnehmer, der eine dynamische Geschäftspolitik verfolgt - Maßvolle Werbungspolitik - Beurteilung der Beeinträchtigung des Vertriebs über die traditionellen Kanäle und über Internet.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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