Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-211/17SC Topaz Development SRL v Constantin Juncu and Raisa Juncu, née Cernica
- Entschieden
- 2019-10-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:906
- CELEX
- 62017CO0211
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Vom Bauträger formulierter und von einem Notar beurkundeter Kaufvorvertrag – Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 – Nachweis, dass die Klauseln ausgehandelt wurden – Vermutung – Unterzeichnung des Vertrags durch den Verbraucher – Art. 3 Abs. 3 – Nr. 1 Buchst. d bis f und i des Anhangs – Ausdrückliche Auflösungsklausel – Konventionalstrafklausel – Missbräuchlichkeit – Art. 6 und 7 – Möglichkeit des innerstaatlichen Gerichts zur Abänderung der als missbräuchlich festgestellten Klausel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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