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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑211/12Martini SpA v Ministero delle Attività produttive

Entschieden
2013-07-18
ECLI
ECLI:EU:C:2013:493
CELEX
62012CJ0211
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Landwirtschaft – Regelung über Einfuhrlizenzen – Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 – Art. 35 Abs. 4 Buchst. c – Sicherheiten, die beim Antrag auf Lizenzerteilung gestellt worden sind – Einfuhrlizenz – Verspätete Vorlage des Nachweises für die Verwendung der Lizenz – Sanktion – Berechnung des einzubehaltenden Betrags – Verordnung (EG) Nr. 958/2003 der Kommission – Zollkontingente.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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