Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑211/12Martini SpA v Ministero delle Attività produttive
- Entschieden
- 2013-07-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:493
- CELEX
- 62012CJ0211
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Landwirtschaft – Regelung über Einfuhrlizenzen – Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 – Art. 35 Abs. 4 Buchst. c – Sicherheiten, die beim Antrag auf Lizenzerteilung gestellt worden sind – Einfuhrlizenz – Verspätete Vorlage des Nachweises für die Verwendung der Lizenz – Sanktion – Berechnung des einzubehaltenden Betrags – Verordnung (EG) Nr. 958/2003 der Kommission – Zollkontingente.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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