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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-210/22Stappert Deutschland GmbH v Hauptzollamt Hannover

Entschieden
2023-09-21
ECLI
ECLI:EU:C:2023:693
CELEX
62022CJ0210
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Zollkodex der Union – Art. 60 Abs. 2 – Ursprungserwerb von Waren – Delegierte Verordnung 2015/2446 – Art. 32 – Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist – Anhang 22-01 – Primärregel für Waren der Unterposition 7304 41 des Harmonisierten Systems – Begriff ‚Hohlprofil‘ – ‚Rohrluppen‘ aus Stahl der Unterposition 7304 49 des Harmonisierten Systems, die durch Warmumformung hergestellt werden und aus denen durch Kaltumformung Stahlrohre der Unterposition 7304 41 des Harmonisierten Systems hergestellt werden können – Gültigkeit der Primärregel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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