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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-210/16Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein v Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

Entschieden
2018-06-05
ECLI
ECLI:EU:C:2018:388
CELEX
62016CJ0210
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Personenbezogene Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten – Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Seite (Fanpage), die es ermöglicht, bestimmte Daten bezüglich der Besucher dieser Seite zu erheben und zu verarbeiten – Art. 2 Buchst d – Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher – Art. 4 – Anwendbares nationales Recht – Art. 28 – Nationale Kontrollstellen – Einwirkungsbefugnisse dieser Stellen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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