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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-210/06CARTESIO Oktató és Szolgáltató bt

Entschieden
2008-12-16
ECLI
ECLI:EU:C:2008:723
CELEX
62006CJ0210
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat als den Gründungsmitgliedstaat - Antrag auf Änderung der Angabe zum Sitz im Handelsregister - Ablehnung - Berufung gegen eine Entscheidung eines mit der Führung des Handelsregisters betrauten Gerichts - Art. 234 EG - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Begriff ‚Gericht‘ - Begriff ‚einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können‘ - Berufung gegen die Entscheidung, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen beschlossen wird - Befugnis des Berufungsgerichts, diese Entscheidung aufzuheben - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG und 48 EG.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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