Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-210/06CARTESIO Oktató és Szolgáltató bt
- Entschieden
- 2008-12-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:723
- CELEX
- 62006CJ0210
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat als den Gründungsmitgliedstaat - Antrag auf Änderung der Angabe zum Sitz im Handelsregister - Ablehnung - Berufung gegen eine Entscheidung eines mit der Führung des Handelsregisters betrauten Gerichts - Art. 234 EG - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Begriff ‚Gericht‘ - Begriff ‚einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können‘ - Berufung gegen die Entscheidung, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen beschlossen wird - Befugnis des Berufungsgerichts, diese Entscheidung aufzuheben - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG und 48 EG.
Legt aus
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