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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-21/24CP v Nissan Iberia SA

Entschieden
2025-09-04
ECLI
ECLI:EU:C:2025:659
CELEX
62024CJ0021
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 101 AEUV – Effektivitätsgrundsatz – Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union – Verjährungsfrist – Bestimmung des Fristbeginns – Kenntnis der für die Erhebung der Schadensersatzklage unerlässlichen Informationen – Veröffentlichung der Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde, mit der eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt wird, auf ihrer Website – Bindungswirkung einer noch nicht bestandskräftigen Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde – Hemmung oder Unterbrechung der Verjährungsfrist – Aussetzung des Verfahrens vor dem mit einer Schadensersatzklage befassten Gericht – Richtlinie 2014/104/EU – Art. 10 – Zeitliche Geltung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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