Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑21/14 P-REuropean Commission v Rusal Armenal ZAO
- Entschieden
- 2014-06-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:1749
- CELEX
- 62014CO0021
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Antrag auf Aussetzung einer Verordnung nach einem Nichtigkeitsurteil – Dumping – Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und China – Beitritt Armeniens zur Welthandelsorganisation (WTO) – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens – Art. 2 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 – Vereinbarkeit mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens 1994 (GATT) – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Fehlen.
Legt aus
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