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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑21/14 P-REuropean Commission v Rusal Armenal ZAO

Entschieden
2014-06-12
ECLI
ECLI:EU:C:2014:1749
CELEX
62014CO0021
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Antrag auf Aussetzung einer Verordnung nach einem Nichtigkeitsurteil – Dumping – Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und China – Beitritt Armeniens zur Welthandelsorganisation (WTO) – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens – Art. 2 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 – Vereinbarkeit mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens 1994 (GATT) – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Fehlen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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