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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-209/04Commission of the European Communities v Republic of Austria

Entschieden
2006-03-23
ECLI
ECLI:EU:C:2006:195
CELEX
62004CJ0209
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Wachtelkönig - BSG des nationalen Landschaftsschutzgebiets Lauteracher Ried - Ausschluss der Gebiete Soren und Gleggen-Köblern - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen - Verfahren betreffend einen Bauplan oder ein Bauvorhaben - Trassenfestlegungsverfahren für eine Schnellstraße - Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit - Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Bundesschnellstraße S18 in Österreich - Zeitliche Geltung der Richtlinie 92/43.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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