Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑207/113D I Srl v Agenzia delle Entrate — Ufficio di Cremona
- Entschieden
- 2012-12-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:818
- CELEX
- 62011CJ0207
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Steuerrecht – Richtlinie 90/434/EWG – Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen – Art. 2, 4 und 9 – Einbringung von Unternehmensteilen – Besteuerung der durch die einbringende Gesellschaft anlässlich der Einbringung von Unternehmensteilen realisierten Wertzuwächse – Aufschub der Besteuerung – Voraussetzung, nach der zum Aufschub der Besteuerung in der Bilanz der einbringenden Gesellschaft eine dem realisierten Wertzuwachs entsprechende Rücklage auszuweisen ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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