Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-206/20VA
- Entschieden
- 2021-06-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:509
- CELEX
- 62020CO0206
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 8 Abs. 1 Buchst. c – Europäischer Haftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats zum Zweck der Strafverfolgung auf der Grundlage einer von ihr angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahme ausgestellt worden ist – Keine gerichtliche Kontrolle vor der Übergabe der gesuchten Person – Folgen – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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