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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑204/14István Tivadar Szabó v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Közép-dunántúli Regionális Adó Főigazgatósága

Entschieden
2014-09-04
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2220
CELEX
62014CO0204
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Handelsgesellschaft, die Steuerschulden angehäuft hat – Leitender Repräsentant dieser Gesellschaft, der nicht als leitender Repräsentant für eine andere Gesellschaft eingestellt werden kann – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Fehlende Anwendbarkeit der Vorschriften des Unionsrechts, deren Auslegung beantragt wird – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs – Fragen hypothetischer Natur – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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