Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑204/14István Tivadar Szabó v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Közép-dunántúli Regionális Adó Főigazgatósága
- Entschieden
- 2014-09-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2220
- CELEX
- 62014CO0204
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Handelsgesellschaft, die Steuerschulden angehäuft hat – Leitender Repräsentant dieser Gesellschaft, der nicht als leitender Repräsentant für eine andere Gesellschaft eingestellt werden kann – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Fehlende Anwendbarkeit der Vorschriften des Unionsrechts, deren Auslegung beantragt wird – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs – Fragen hypothetischer Natur – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht