Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-201/23European Commission v Republic of Poland
- Entschieden
- 2025-09-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:669
- CELEX
- 62023CJ0201
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Richtlinie (EU) 2019/790 – Digitaler Binnenmarkt – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte – Unterbliebene Umsetzung und unterbliebene Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen – Art. 260 Abs. 3 AEUV – Finanzielle Sanktionen – Antrag auf Verurteilung zur Zahlung eines Pauschalbetrags – Zeitpunkt der Beendigung der Vertragsverletzung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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