Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-201/16Majid auch Madzhdi Shiri v Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
- Entschieden
- 2017-10-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:805
- CELEX
- 62016CJ0201
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 27 – Rechtsbehelf – Umfang der gerichtlichen Kontrolle – Art. 29 – Frist für die Überstellung – Keine Durchführung der Überstellung innerhalb der vorgeschriebenen Frist – Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats – Übergang der Zuständigkeit – Erfordernis einer Entscheidung des zuständigen Mitgliedstaats.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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