Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑201/11 PUnion des associations européennes de football (UEFA) v European Commission

Entschieden
2013-07-18
ECLI
ECLI:EU:C:2013:519
CELEX
62011CJ0201
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Fernsehen – Richtlinie 89/552/EWG – Art. 3a – Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats – Fußballeuropameisterschaft – Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt werden – Begründung – Art. 49 EG und 86 EG – Eigentumsrecht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung