Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-200/22Vantage Logistics S.R.L. v Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Alba and Others

Entschieden
2023-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2023:337
CELEX
62022CO0200
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Insolvenzverfahren – Umstrukturierungsplan – Richtlinie (EU) 2019/1023 – Zeitliche und sachliche Anwendbarkeit – Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung