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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-200/21TU and SU v BRD Groupe Societé Générale SA and Next Capital Solutions Limited

Entschieden
2023-05-04
ECLI
ECLI:EU:C:2023:380
CELEX
62021CJ0200
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Verfahren zur Zwangsvollstreckung aus einem Darlehensvertrag, der ein vollstreckbarer Titel ist – Vollstreckungsbeschwerde – Kontrolle missbräuchlicher Klauseln – Effektivitätsgrundsatz – Nationale Regelung, die es dem Vollstreckungsgericht nicht erlaubt, die etwaige Missbräuchlichkeit einer Klausel nach Ablauf der dem Verbraucher für die Beschwerde eingeräumten Frist zu überprüfen – Bestehen eines nicht der Verjährung unterliegenden ordentlichen Rechtsbehelfs, der es dem Gericht des Erkenntnisverfahrens ermöglicht, eine solche Überprüfung vorzunehmen und die Aussetzung der Zwangsvollstreckung anzuordnen – Voraussetzungen, die die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren – Erfordernis einer vom Verbraucher zu leistenden Sicherheit für die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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