Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-200/19INA-Industrija nafte d.d. and Others v Ljublanska banka d.d
- Entschieden
- 2019-11-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:985
- CELEX
- 62019CO0200
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 7 Nr. 1 Buchst. a – Besondere Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Begriff ‚Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag‘ – Finanzielle Verpflichtungen, die sich aus dem nationalen Recht für die Miteigentümer einer Immobilie ergeben – Klage auf Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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