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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑200/11 PItalian Republic v European Commission

Entschieden
2012-03-22
ECLI
ECLI:EU:C:2012:165
CELEX
62011CO0200
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Staatliche Beihilfen – Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Entscheidung der Kommission – Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 659/1999 – Art. 1 Buchst. c – Änderung einer bestehenden Beihilfe – Verordnung (EG) Nr. 794/2004 – Art. 4 Abs. 1 – Befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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