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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-20/24M1.R. and M2.R. v AAA sp. z o.o

Entschieden
2025-03-06
ECLI
ECLI:EU:C:2025:139
CELEX
62024CJ0020
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 2 Buchst. g – Art. 3 Abs. 2 und 3 – Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Fluges – Anwendungsbereich – Fluggäste, die über eine Bordkarte verfügen – Beleg für eine vom Luftfahrtunternehmen bestätigte Buchung – Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist – Flug, der Bestandteil einer von einem Dritten finanzierten Pauschalreise ist – Beweislast für die Zahlung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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