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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑20/12Elodie Giersch and Others v État du Grand-Duché de Luxembourg

Entschieden
2013-06-20
ECLI
ECLI:EU:C:2013:411
CELEX
62012CJ0020
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Freizügigkeit – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 – Art. 7 Abs. 2 – Finanzielle Studienbeihilfe – Voraussetzung eines Wohnsitzes in dem die Beihilfe gewährenden Mitgliedstaat – Verweigerung der Gewährung der Beihilfe an Studierende, die Unionsbürger sind, nicht in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sind und deren Vater oder Mutter in diesem Mitgliedstaat als Grenzgänger arbeitet – Mittelbare Diskriminierung – Rechtfertigung – Ziel der Erhöhung des Anteils der gebietsansässigen Personen mit Hochschulabschluss – Angemessenheit – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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