Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-20/10Vino Cosimo Damiano v Poste Italiane SpA

Entschieden
2010-11-11
ECLI
ECLI:EU:C:2010:677
CELEX
62010CO0020
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraphen 3 und 8 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor - Erster oder einziger Vertrag - Pflicht zur Angabe der objektiven Gründe - Aufhebung - Senkung des allgemeinen Niveaus des Schutzes der Arbeitnehmer - Diskriminierungsverbot - Art. 82 EG und 86 EG.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung