Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-2/23Request for a preliminary ruling from the Oberlandesgericht Wien
- Entschieden
- 2025-10-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:848
- CELEX
- 62023CJ0002
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Praktische Wirksamkeit – Richtlinie 2014/104/EU – Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union – Art. 6 Abs. 6 und 7 – Art. 7 Abs. 1 – Richtlinie 2019/1/EU – Bereitstellung von Mitteln zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts – Art. 31 Abs. 3 – Anwendungsbereich – Amts- und Rechtshilfe zwischen nationalen Behörden – Übermittlung der Akten einer Wettbewerbsbehörde an eine strafrechtliche Ermittlungsbehörde – Aufnahme von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen sowie deren Anlagen in die strafrechtlichen Ermittlungsakten – Zugang zu diesen Dokumenten für Beschuldigte und andere Beteiligte in einem solchen Verfahren.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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