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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-2/21Rzecznik Praw Obywatelskich v K.S. and Others

Entschieden
2022-06-24
ECLI
ECLI:EU:C:2022:502
CELEX
62021CO0002
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsbürgerschaft – Art. 20 und 21 AEUV – Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Vom Geburtsmitgliedstaat des Kindes ausgestellte Geburtsurkunde, in der zwei Mütter für dieses Kind angegeben werden – Weigerung des Herkunftsmitgliedstaats einer dieser beiden Mütter, diese Geburtsurkunde in das nationale Personenstandsregister zu übertragen – Übertragung dieses Dokuments als Voraussetzung für die Ausstellung von Ausweispapieren – Nationale Regelung dieses Herkunftsmitgliedstaats, die keine Elternschaft von Personen desselben Geschlechts zulässt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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