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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-2/18Lietuvos Respublikos Seimo narių grupė

Entschieden
2019-11-13
ECLI
ECLI:EU:C:2019:962
CELEX
62018CJ0002
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik – Gemeinsame Marktorganisation – Milch und Milcherzeugnisse – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – Art. 148 Abs. 4 – Rohmilchlieferungsvertrag – Freie Aushandlung des Preises – Bekämpfung unfairer Handelspraktiken – Verbot, an Rohmilcherzeuger, die einer Gruppe zugeordnet sind, die aufgrund der verkauften Tagesmenge gebildet wurde, unterschiedliche Preise zu zahlen und den Preis ohne Rechtfertigung zu senken.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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