Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-2/17Instituto Nacional de la Seguridad Social v Jesús Crespo Rey
- Entschieden
- 2018-06-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:511
- CELEX
- 62017CJ0002
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Anhang XI, Abschnitt ‚Spanien‘, Nr. 2 – Altersrente – Berechnungsmethode – Theoretischer Betrag – Maßgebliche Beitragsgrundlage – Sondervereinbarung – Wahl der Beitragsgrundlage – Nationale Regelung, nach der der Arbeitnehmer Beiträge gemäß der Mindestbeitragsgrundlage zu leisten hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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