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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-2/17Instituto Nacional de la Seguridad Social v Jesús Crespo Rey

Entschieden
2018-06-28
ECLI
ECLI:EU:C:2018:511
CELEX
62017CJ0002
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Anhang XI, Abschnitt ‚Spanien‘, Nr. 2 – Altersrente – Berechnungsmethode – Theoretischer Betrag – Maßgebliche Beitragsgrundlage – Sondervereinbarung – Wahl der Beitragsgrundlage – Nationale Regelung, nach der der Arbeitnehmer Beiträge gemäß der Mindestbeitragsgrundlage zu leisten hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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