Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-2/10Azienda Agro-Zootecnica Franchini sarl and Eolica di Altamura Srl v Regione Puglia
- Entschieden
- 2011-07-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:502
- CELEX
- 62010CJ0002
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Umwelt – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 79/409/EWG – Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – Besondere Schutzgebiete, die zum europäischen ökologischen Netz Natura 2000 gehören – Richtlinien 2009/28/EG und 2001/77/EG – Erneuerbare Energiequellen – Nationale Regelung – Verbot der Errichtung von nicht zur Eigennutzung bestimmten Windenergieanlagen – Keine Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht